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Ermessensspielraum der Planungsbehörden bei der Quartierplanung (E. 2). Pflicht zur Einholung eines Gutachtens der ENHK verneint (E. 3). Hinreichende Erschliessung des Quartierplangebiets bejaht (E. 4). Die Gemeinde hat bei der Quartierplanung den ihr zustehenden Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum nicht überschritten. Der Quartierplan berücksichtigt das ISOS angemessen und ist genehmigungsfähig (E. 5). OGE 60/2023/77 und 60/2023/79 vom 3. Dezember 2024 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht